Hinweise für alle gebührenpflichtigen Studierenden an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm
Der ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô²ú±ð²õ³¦³ó±ð¾±»å, den Sie zum Zeitpunkt der Zulassung oder Einschreibung bekommen haben, gilt für Ihr ganzes Studium an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm.
Der Semesterbeitrag ist zusätzlich zu bezahlen.
Im der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm finden Sie alle Informationen zu Ihren ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô und Beiträgen für das jeweilige Semester.
Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen: 10.02. für das Sommersemester und 10.08. für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die vorgegebene Frist: Der Antrag auf Befreiung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô muss vor Beginn der Vorlesungszeit bei uns (Abteilung Zulassung, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô) eingereicht werden!