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Beiträge, Zahlungen, ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô

In grundständigen ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) und in konsekutiven ²Ñ²¹²õ³Ù±ð°ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn sind keine ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô zu entrichten.

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô werden erhoben in den weiterbildenden ²Ñ²¹²õ³Ù±ð°ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn (hier gelten andere ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å±ð´Ú°ù¾±²õ³Ù±ð²Ô)
Advanced Oncology
Aktuarwissenschaften
Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften
Business Analytics
Innovations- und Wissenschaftsmanagement
Instruktionsdesign
Sensorsystemtechnik

Alle Studierenden entrichten jedes Semester den Verwaltungskosten- und Studierendenwerksbeitrag sowie den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft.

Der für das Sommersemester 2025 zu entrichtende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Verwaltungskostenbeitrag80,00 €
Studierendenwerksbeitrag72,00 €
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft20,00 €
Gesamtbetrag172,00 €

Der zu entrichtende Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen:

Verwaltungskostenbeitrag70,00 €
Studierendenwerksbeitrag72,00 €
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft20,00 €
Gesamtbetrag162,00 €

¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å±ð´Ú°ù¾±²õ³Ù±ð²Ô

Für ein Sommersemester beginnt die Rückmeldefrist am 10.01. und endet am 10.02.
Für ein Wintersemester beginnt die Rückmeldefrist am 10.07. und endet am 10.08.

Wenn die Beiträge nach der Rückmeldefrist (10.02. für ein Sommersemester, 10.08. für ein Wintersemester) entrichtet werden, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 20,00 Euro fällig. Fällt der 10.02. oder 10.08 auf einen Sonntag oder Samstag, so endet die Frist an diesem Tag. Das bedeutet, der Geldeingang muss bis zu diesem Tag auf dem Konto der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm verbucht sein.

Ob die Zahlung bereits bei der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm eingegangen ist können Sie ganz einfach online überprüfen.

Hinweis zu ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für ein Zweitstudium:

Die Hochschulen sind verpflichtet ab dem Wintersemester 2017/18 für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudium) nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss aufnehmen, ´Ü·É±ð¾±³Ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô in Höhe von 650,00 Euro pro Semester zu erheben. Ein gesondeter Gebührenbescheid geht in diesem Falle zu.

Kein Zweitstudium ist der Wechsel eines Studienganges ohne vorherigen Abschluss.
Ein Zweitstudium, Medizin oder Zahnmedizin zur Erlangung des Berufsabschlusses Kieferchirurg ist von der Gebührenpflicht ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist ein Lehramtsstudium.

Hinweis zu ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô für Internationale Studierende:

Ab dem Wintersemester 2017/18 müssen Internationale Studierende, die keine EU-Bürger*innen sind, 1.500 Euro ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô pro Semester bezahlen, wenn sie zum Zwecke des Studiums kommen und einen Abschluss anstreben. Mehr Informationen erhalten Sie hier
 


Rechtsgrundlagen für die Beitrags- und Gebührenerhebung:

Verwaltungskostenbeitrag
§ 12

Studierendenwerksbeitrag

Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft
Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm

´Ü·É±ð¾±³Ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù
§ 8

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô im Masterstudiengang Advanced Oncology
Satzung über die Erhebung von ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô im weiterbildenden englischsprachigen Masteronlinestudiengang "Advanced Oncology"

³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô in den ²Ñ²¹²õ³Ù±ð°ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn Innovations- und Wissenschaftsmanagement, Instruktionsdesign, Sensorsystemtechnik, Business Analytics, Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften sowie Aktuarwissenschaften
Satzung über die Erhebung von ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µ±ð²úü³ó°ù±ð²Ô in weiterbildenden ²Ñ²¹²õ³Ù±ð°ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn im Zentrum für berufsbegleitende universitäre Weiterbildung (SAPS)


Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge und Gebühren

Der Verwaltungskostenbeitrag, der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft sowie sonstige Überzahlungen (nicht jedoch der Studierendenwerksbeitrag!) werden bei Vorliegen der Rückerstattungsgründe ohne Antrag automatisch auf das Einzahlerkonto rückerstattet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages ist weiterhin ein Formular notwendig (siehe unter Downloads).

Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 80,00 Euro wird zurückerstattet 

  • bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.

Der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 20,00 Euro wird zurückerstattet 

  • bei Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder während des Semesters, wenn die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn erfolgt.

Der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 72,00 Euro wird zurückerstattet

  • bei Stornierung der Immatrikulation bei Erst-/Neueinschreibung vor Semesterbeginn (01.10. im Wintersemester und 01.04. im Sommersemester).
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester zu stellen.
  • bei Exmatrikulation bis spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester.
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester zu stellen.
  • bei Exmatrikulation an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm und Zulassung an einer anderen Hochschule bis spätestens 31.10. im Wintersemester und 30.04. im Sommersemester.
    Der Antrag auf Rückerstattung ist spätestens 30.11. im Wintersemester und 31.05. im Sommersemester zu stellen.
  • wenn wegen Einschreibung an mehreren an den in der Beitragsordnung aufgeführten Hochschulen eine Doppelzahlung erfolgt ist.

Eine Rückerstattung des Säumniszuschlags in Höhe von 20,00 Euro ist nicht möglich.

Downloads

Den Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags finden Sie auf den .

Kontakt

Studiensekretariat
±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
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