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Leitung der Gremiengeschäftsstelle
Helmholtzstr. 16
89081 Ulm
Email:
anna.wesner(at)uni-ulm.de
Telefon:
+49 731 50-22005
Der Senat entscheidet nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô zugewiesen sind. Der Senat erteilt die Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen, nimmt Stellung zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags, zum Wirtschaftsplan sowie zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen. Er beschließt u.a. die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn sowie Satzungen für Hochschulprüfungen, für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen, die Aufnahmeprüfung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden. Der Senat wählt - gemeinsam mit dem ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùsrat - die hauptamtlichen ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾smitglieder und als alleiniges Gremium die nebenamtlichen ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾smitglieder.
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Kanzler
Gleichstellungsbeauftragte
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Helmholtzstr. 16
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Sekretariat der Gremiengeschäftsstelle
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