Eine berufliche Qualifikation über eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. zum Meister oder Fachwirt) berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen
Hochschulzugang ohne Abitur
Für Studieninteressierte ohne Abitur ist ein Hochschulzugang für ein grundständiges Studium (Bachelorstudium, Staatsexamensstudiengänge) auch aufgrund beruflicher Qualifikationen möglich.
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ erwerben
Fachgebundener Hochschulzugang mit der ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ
Für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder Fachgebundener Hochschulreife ermöglicht die ¶Ù±ð±ô³Ù²¹±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ den Zugang zu µþ²¹³¦³ó±ð±ô´Ç°ù²õ³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn die durch die fachliche Bindung der schulischen Hochschulzugangsberechtigung ausgeschlossen waren
Kontakt
- Bärbel Götz-Waniek
- Zentrale Studienberatung
- ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm
- 89069 Ulm
- Telefon: +49 (0)731/50-31757
- Beratungstermine nach Vereinbarung