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Ortsbindung im öffentlichen Interesse/Spitzensportler*innen

Personen, die eine Ortsbindung im öffentlichen Interesse (insbesondere Spitzensportler*innen) geltend machen, werden an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm in den örtlich zulassungsbeschränkten ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn

Biochemie Bachelor | Biologie Bachelor | Molekulare Medizin Bachelor | Psychologie Bachelor

besonders berücksichtigt:

  • durch eine Vorabquote: 1% der verfügbaren Studienplätze, mindestens 1 Studienplatz/Studiengang ist für diese Bewerber*innengruppe reserviert
  • durch die Möglichkeit des Studienplatztausch in den o.g. ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerber*innen gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden, Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis der Spitzensportler*innen.

Spitzensportler*innen sind Bewerber*innen,

  • die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und - aufgrund dieser Zugehörigkeit -
  • an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort Ulm gebunden sind.

Für die Berücksichtigung in der Vorabquote müssen im Rahmen der Onlinebewerbung im bei hochschulstart.de bis zum 15.07. des jeweiligen Jahres (Ausschlussfrist) Angaben zum Spitzensport und zur Studienortbindung gemacht und nachgewiesen (z.B. Bescheinigung des zuständigen Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes, Trainingspläne, Lehrgänge und Wettbewerbe, Gutachten der Schule und aktuelle Meldebescheinigung) werden.

Auch beim Studienplatztausch  in den o.g. ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn müssen entsprechende Angaben zum Spitzensport und zur Studienortbindung gemacht und diese durch o.g. Nachweise belegt werden.