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Arbeitssicherheit und Umweltschutz am iABC

Ausführliche Informationen über die Bestimmungen der Universität Ulm zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz finden Sie auf der Seite des Dezernats V .

Insbesondere machen wir Sie auf die /fileadmin/website_uni_ulm/allgemein/icons/baustelle.gif (PDF) und die  aufmerksam. Selbstverständlich erwarten wir die Einhaltung des .

Als im Chemie-Sektor tätiges Institut möchten wir unsere Mitglieder sowie alle Teilnehmer an einer unserer Lehrveranstaltungen des Weiteren auf folgende Regelungen hinweisen, welche u. a. den Umgang mit Gefahrstoffen regeln:

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
    Reach hat mit dem 1.Juli 2008 bindenden Charakter für die nationale Gesetzgebung. Für der Praxis der Chemieausbildung ändert sich inhaltlich nichts, da das deutsche Chemiekaliengesetz ChemG und die für den Umgang  wichtigsten Verordnungen in ihren wesentlichen Aussagen quasi als rechtliche Vorgänger anzusehen sind. Entsprechend der europäischen Vorgaben wurden ggf. notwendige Anpassungen vor genommem.

    (PDF)
    (PDF)
     
  • Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) in der seit dem 1. Juni 2008 geltenden Fassung

    (PDF)
    Sämtliche von der OECD veröffentlichte Dokumente zur Guten Laborpraxis finden Sie beim ; beachten Sie insbesondere das Dokument Nr. 1: OECD-Grundsätze der Guten Laborpraxis (Neufassung aus dem Jahr 1997) (PDF)
     
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 23. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Art. 2 VO zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008

    (Bundesministerium der Justiz) (PDF)
     
  • Eine Vielzahl von konkretisiert die praktische Umsetzung des Chemikaliengesetzes.