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Projektanschub

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen zur Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere ermutigt werden. Um die Ausbildung eines eigenen Forschungsprofils zu fördern, wird die Vorarbeit für einen Drittmittelantrag ermöglicht – in Form von Sachmitteln, Hilfskräften und/oder Probandenvergütungen. Die ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ ist eine Gleichstellungsmaßnahme der Universität Ulm.

Die maximale Obergrenze der Gesamtförderung beträgt 15.000 EUR pro Antrag; Projektlaufzeit 6 oder 12 Monate. 

Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultäten

  • Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie
  • Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
  • Naturwissenschaften,

die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind berechtigt, Anträge zur Projektanschubfinanzierung zu stellen. Als Nachwuchswissenschaftlerinnen gelten Promovendinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen sowie habilitierte Wissenschaftlerinnen ohne Berufung auf eine Professur oder Juniorprofessur.

Antragstellung – so geht’s:

  1. Bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Anlagen erstellen und beifügen (siehe S. 4 Antragsformular)
    • Angaben zum Projekt
    • Wissenschaftlicher Werdegang
    • Stellungnahme Wiss. Betreuer(in)
    • ggf. Nachweise
  3. alle Antragsteile in einem pdf speichern und
  4. an das Gleichstellungsreferat senden unter gleichstellungsbeauftragte(at)uni-ulm.de

Der Vorstand der Nachwuchsakademie (ProTrainU) trifft die Förderentscheidungen anhand festgelegter Kriterien.

Projektanschubfinanzierungen werden auch von der Nachwuchsakademie Pro TrainU angeboten.

¹óü°ù Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät gibt es eine entsprechende Fördermöglichkeit im Hertha-Nathorff-Programm.

Martina Riegg

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Beratung & Sachbearbeitung

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Mo - Fr | nach Vereinbarung

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Albert-Einstein-Allee 11
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Deutschland
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