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Was ist uni-assist?
Uni-assist ist eine „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Sie prüft und bewertet für die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm die Zulassungsanträge von ausländischen Studienbewerbenden (Ausnahme: EU-Angehörige, EWR-Angehörige, Bildungsinländer*innen) im 1. Fachsemester in den ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn mit dem Abschluss Bachelor oder Staatsexamen.

Welche Bewerbungsfrist müssen Sie beachten?
Wintersemester 01. Juni – 15. Juli
Die Unterlagen müssen online bis spätestens 15. Juli vollständig bei uni-assist in Berlin vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Unterlagen bereits ca. sechs Wochen vor den genannten Terminen hochzuladen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.

Wie müssen Sie sich bei uni-assist bewerben?
Uni-assist bietet ein Onlinebewerbungsverfahren an. 

 


Was müssen Sie dem Antrag beifügen?

  • Das Zeugnis, das Sie in Ihrem Heimatland zum Studium berechtigt
  • Studienleistungen, Zeugnisse, Notenübersichten oder Transcripts of Records über Ihr bisheriges Studium an einer ausländischen Hochschule
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
  • Für Medizin zusätzlich den TestAS
  • APS-Zertifikat bei Bewerbenden aus China, Indien oder Vietnam im Original

    Sämtliche Dokumente müssen von im In- oder Ausland authorisierten Übersetzenden übersetzt sein. Hiervon ausgenommen sind englischsprachige Dokumente. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Ausführliche Informationen siehe .


Wie hoch sind die Bewerbungs- und Bearbeitungskosten?
Eine Bewerbung bei uni-assist kostet € 75,00 für den ersten Studienwunsch und € 30,00 für jeden weiteren Studienwunsch.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter? 

  • Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Unterlagen an uns weiter. Sie bekommen dann von der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist entsprechend informiert.


Allgemeines zum Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist für alle ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð. Verspätete oder unvollständig eingehende Anträge können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ist nicht verpflichtet, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen/Dokumenten den Bewerbungssachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall, dass sich noch andere Unterlagen aus einem anderen Bewerbungsverfahren bei der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù befinden.