Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Erbschaft- und SchenÂkungsteuergesetzes zum dritten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Der GeÂsetzgeber hat nun den Auftrag, einzelne Regelungen nachzubessern, durch die Firmenerben eine vollÂstänÂdige SteuerÂbefreiung erhalten können.
Aufgrund dieser Entscheidung findet am Dienstag, 24. März, im Wissenschaftszentrum Schloss Reisensburg der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Ulm ein rechtswissenschaftliches Symposium statt. Es thematisiert unter anderem den Gleichheitssatz bezogen auf private und betriebliche Vermögen. Auch das Verhältnis des BunÂdesÂverfassungsgerichts zum parlamentarischen Gesetzgeber wird hinterfragt. „Wir wollen nicht zuletzt der Frage nachgehen, wie detailliert das BundesÂverÂfasÂsungsÂgeÂricht dem Gesetzgeber Vorgaben für die Ausübung seiner GesetzgebungsbeÂfugÂnisse machen darf.“, meint der Gastgeber Professor Heribert Anzinger, Wissenschaftler am Ulmer Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Zudem soll diskutiert werden, in welchem Verhältnis die Erbschaft- zur EinÂkomÂmensteuer steht. Auch auf die rechtspolitischen Vorschläge und deren Auswirkungen auf die Generationenfolge insbesondere mittelständischer Unternehmen wird eingegangen.
Zusammenarbeit der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen Ulm und Augsburg
Das Symposium wird von den ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen Augsburg (Professor Gregor Kirchhof) und Ulm (Professor Heribert Anzinger) gemeinsam mit dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften (UFW) und dem Augsburger Forum für Steuerrecht veranstaltet.
Den Eröffnungsvortrag hält Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des zweiten Senats des Bundesfinanzhofs. Er war am Vorlagebeschluss im Ausgangsverfahren mitbeteiligt und vertritt die Überzeugung, dass die Vorschriften, die Firmenerben privilegieren, verfassungswidrig sind. Ein weiterer Referent ist Professor ChrisÂtian Seiler (±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Tübingen). Er hat das geltende Erbschaftsteuergesetz für die BundesÂreÂgierung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Weitere Vorträge drehen sich um die Frage, inwieweit private und betriebliche Vermögen unterschiedlich erbschaftsteuerlich belastet werden dürfen und um die Perspektive einer Landesfinanzverwaltung.
Im Anschluss an die Impulsreferate sollen auf dem Podium und mit dem Publikum die vorgestellten Thesen und aufgeworfenen Fragen diskutiert werden. Die Kooperation der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen Ulm und Augsburg ist eine auf dem Gebiet Steuerrecht erstmalige Zusammenarbeit.
Um eine Anmeldung zum Symposium wird gebeten: uws.steuerrecht(at)uni-ulm.de
Text: Pascale Müller
Verantwortlich: Annika Bingmann