Abschlussarbeiten Bachelor
Regelungen zum Absolvieren der Bachelorarbeit befinden sich in der und der .
Regelungen zur Abgabe der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden.
Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, siehe FSPO § 17 (2).
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden, andere Sprachen sind mit Zustimmung der Betreuer und des Fachprüfungsausschusses möglich.
Die Bachelorarbeit (BA-Arbeit) in CSE ist im Studienplan im 6. Semester angesiedelt und wird mit 12 LP verbucht.
- BA-Arbeit Bearbeitungszeit: 9 Wochen (Bearbeitungszeitwochen - nicht Kalenderwochen) (Berechnung über workload und der Annahme: 40 Std. Woche)
- BA-Arbeit max. Laufzeit: 4 Monate (Kalendermonate)
- ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ²õ³¾Ã¶²µ±ô¾±³¦³ó°ì±ð¾±³Ù: 1 Monat (Fachprüfungsausschuss (siehe dazu FSPO für CSE § 17 (3) )
Zur Bachelorarbeit ist ein Bachelorkolloquium, verbucht mit 1 LP, zu absolvieren, siehe auch FSPO für CSE § 19.
Zulassungsvoraussetzung zur BA-Arbeit: FSPO für CSE § 16
- Berufspraktikum muss absolviert sein
- Module von 130 LP müssen vorliegen
- davon 110 LP aus den ersten vier Semestern (genaue Zuordnung siehe FSPO für CSE § 16 (1) )
Themen (Aufgabenstellung) der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17
- Ausgabe durch Prüfer der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm
- Externe Abschlussarbeiten (Besonderheiten siehe unten!)
Externe Abschlussarbeiten:
- Genehmigung der Arbeit, Titel, Gutachter durch den Fachprüfungsausschuss. Vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen Sie eine Zustimmung zu einer externen Abschlussarbeit. Zum Formular "Antrag auf Zustimmung externe Abschlussarbeit".
- siehe auch Hinweise (Richtlinien) für Studierende für externe Abschlussarbeiten
- Anschreiben an Firmen wegen Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich externer Qualifikationsarbeiten
- mögliche Vertraulichkeitsvereinbarung und/oder Sperrvermerksvereinbarung werden nur mit folgenden Formularen akzeptiert! Geheimhaltungsvereinbarung und Sperrvermerksvereinbarung
Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit und Anmeldung: FSPO für CSE § 17
- vom ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õvorsitzenden zu genehmigen
- Anmeldung an der Universität Ulm - Studiensekretariat (mit dem Formular: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit, zu finden auf der Seite unter Allgemeine Formulare)
Antrag auf Verlängerung der BA-Arbeit: FSPO für CSE § 17 (3)
- Bestätigung des Betreuers
- vom ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ zu genehmigen
- Fristgerechtes Einreichen beim Studiensekretariat (mit folgendem Formular: Antrag auf Verlängerung der Bachelor-Arbeit) Der Antrag auf Verlängerung muss 2 Wochen vor Fristablauf beim ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ vorgelegt werden. (RO § 16c)
Zusammensetzung des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões
Vorsitzende
-
Technische Hochschule Ulm - Prittwitzstr. 10, Raum C 018
- Telefon: 0731/50-28037
stellvertretender Vorsitzender
- Prof. Dr. Frank Kargl, Universität Ulm
weiteres Mitglied
- Kirsten Huss, Technische Hochschule Ulm
Studentischer Vertreter
- Carolin Müller, Studentin CSE
Formulare Abschlussarbeiten
Antrag auf Zustimmung externe Bachelor-Abschlussarbeit (Stand 09_2023)
Antrag auf Zustimmung externe Master-Abschlussarbeit (Stand 09_2023)
Hinweis externe Abschlussarbeit Stand 8_23
Infoschreiben an Firmen Stand 8_23
Sperrvermerksvereinbarung Stand 8_23
Geheimhaltungsvereinbarung Stand 9_24
Verlängerung Abschlussarbeit Stand 8_23
Die Anmeldung der Abschlussarbeiten erfolgt immer im Studiensekretariat der Universität Ulm. Das Formular ist unter Allgemeine Formulare zu finden.