Beate Schaupp

__Helmholtzstraße 20
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines Studiums finden Sie im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. In der Rahmenordung werden Regelungen universitätsweit getroffen. Jeder Studiengang hat seine Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO). Dazu finden Sie u.a. Hinweise für Ihren Studiengang.
In Ihrem Studiengang Master Computational Science and Engineering haben Sie die Möglichkeit individuelle Schwerpunkte zu legen. Dies erfolgt durch die Wahl der Wahlpflichtveranstaltungen, die Ihnen ein persönliches Studienprofil ermöglichen. Auch im Bachelor können Sie durch Wahl der Wahlpflichtmodule und der jeweiligen Projektangebote, bzw. des Berufspraktikums und der Bachelorarbeit einen persönlichen Schwerpunkt gestalten.
Ein Praktikum bietet Ihnen Einblicke in das berufliche Umfeld. Ein Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Der Studiengang Bachelor Computational Science and Engineering sieht ein verpflichtendes Berufspraktikum im Curriculum vor. Auch im Master kann ein freiwilliges Praktika absolviert werden, insbesondere auch in Verbindung mit einer externen Masterarbeit.
Auf den Seiten finden Sie rechtliches und Regeln zu ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô und Informationen zu Prüfungszeiten und Prüfungsterminen. Welcher ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ ist für meinen Studiengang zuständig?
FAQ CSE-spezifischFAQ allgemein
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Sie möchten gerne im Ausland studieren oder ein Praktikum machen? Hier finden Sie Angebote und Informationen zu Austauschmöglichkeiten über das International Office und Angebote der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Darüber hinaus können Sie sich über studiengangsspezifische Angebote informieren. mehr
Angebote CSE-spezifischAngebote der Fakultät International Office Zeitschiene Bewerbung
Sie studieren CSE. Das sollten Sie wissen:
Die gesetzliche Grundlage jeden Studiengangs bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) hier in Ulm von Baden-Württemberg. Die allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang an der Universität Ulm sind in deren Rahmenordung geregelt (zu finden unter: Studien- und Prüfungsordnung - Allgemein). Durch die Kooperationsvereinbarung der Universität Ulm mit der Technischen Hochschule Ulm ist vereinbart, eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung zu erstellen. Dieser Verordnung regelt unter anderem Fristen, ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô, Berufspraktikum und Bachelorarbeit, zeigt die Ziele und die Inhalte des Studiums auf.
Der Studiengang CSE ist an der Universität der Fakultät "für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften" und an der Technischen Hochschule der Fakultät "Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften" zugeordnet.
Die Aufgaben des Studiendekans übernimmt der Vorsitzende der "Gemeinsamen Kommission". Die "Gemeinsame Kommission" übernimmt für den gemeinsamen Studiengang anstelle der Fakultäten eine Reihe von Zuständigkeiten, wie das Auswahlverfahren, Erstellung des Modulhandbuches und andere. Die Universität und die Technische Hochschule bestellt einen gemeinsamen Zulassungsausschuss und einen gemeinsamen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ. In allen Gremien sind Vertreter der Studierenden.
Wenn Sie nach Ihrem Bachelor eine Zulassung mit oder ohne Auflage bekommen sollten Sie folgendes beachten:
Wenn Sie eine Zulassung unter Auflage bekommen haben, bitte beachten Sie folgendes:
Kirsten Huss
Studienfachberaterin CSE
Technische Hochschule Ulm
Albert-Einstein-Allee 55
Raum Q 113
89081 Ulm
Telefon: +49 0731-96537-461
Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienfachberatung CSE.