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Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften

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Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nur im ersten Semester nach Wechsel in den Studiengang Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm möglich.

Halten Sie sich bei der Antragstellung bitte an folgende Richtlinien.

Für Auskünfte und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Auslandsstudienberatung. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist innerhalb des ersten auf den Auslandsaufenthalt folgenden Semesters an der Uni Ulm zu beantragen.

Halten Sie sich bei der Antragstellung bitte an folgende Richtlinien.

Um eine ¹ó°ù¾±²õ³Ù±¹±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ  nach Â§ 7 der Prüfungsordnung zu beantragen, müssen folgende Dokumente beim Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften eingereicht werden:

  • Antrag auf ¹ó°ù¾±²õ³Ù±¹±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ mit jeweiliger Begründung
  • Begleitschreiben zur ¹ó°ù¾±²õ³Ù±¹±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ mit dem Nachweis einer studienfachlichen Beratung bei Herrn Dr. Rieber 
  • Ärztliche Atteste (soweit vorhanden) für alle relevanten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð°ù³¾¾±²Ô±ð, die nicht wahrgenommen werden konnten

Ab Prüfungsordnung 2019: Um die Anerkennung zu beantragen senden Sie bitte folgendes Dokument ausgefüllt, zusammen mit ihrem Praktikumszeugnis an den Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften einzureichen, und zwar spätestens bis zum Ende des auf das Praktikum folgenden Semesters. Teilanerkennungen von Praktika, die kürzer als acht Wochen sind, sind nicht möglich. Die Vorgabe „acht Wochen“ kann jedoch durch mehrere kürzere Praktika erfüllt werden. Dafür ist ein gemeinsamer Antrag abzugeben.

Für die Anerkennung einer Werkstudententätigkeit (mind. 300 Stunden) als Praktikum, vermerken Sie bitte auf dem Dokument unter Zeitraum der Tätigkeit, dass es sich um eine Werkstudententätigkeit handelt.

Kaufmännische Ausbildungen werden auf Antrag als Praktikum anerkannt.

Bei Abschlussarbeiten kann der Prüfungsausschuss bei nicht chronischen Erkrankungen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewähren, wenn die Erkrankung für die Zeit ihrer Dauer die reguläre Leistungserbringung ausschließt oder ein weiterer wichtiger Grund vorliegt. Studierende dürfen während der Erkrankung keine Leistungen auf die Arbeit erbringen. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts nach § 21 Rahmenordnung. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist beim Prüfungssausschuss in schriftlicher Form mit Attesten/Belegen einzureichen. Der für die Verlängerung der Bearbeitungsfrist geltend gemachte wichtige Grund muss unverzüglich nach seinem Auftreten angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Nachdem Sie alle Prüfungen im Bachelor/Master absolviert haben können Sie über die folgende App ihre Profile verbindlich wählen. Sie erhalten dann zusammen mit ihrem Zeugnis einen Nachweis über ihre abgelegten Profile: 

Wichtige Informationen

Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð°ù³¾¾±²Ô±ð, die im Prüfungszeitraum des laufenden Semesters stattfinden, finden Sie hier.

Eine Übersicht über die Raumbelegung für Prüfungen finden Sie hier.

  • Bitte folgen Sie bei Ihrer Abschlussarbeit folgender Vorlage für Titelblatt und Erklärung:
    PDF Word  TeX
  • Bei etwaigen Sperrvermerken (z.B. wegen vertraulicher Unternehmensdaten) soll der Kreis der Einsichtsberechtigten nicht enger als "Professoren und Habilitierte der Fakultät" gezogen werden.
  • Die Frist zur Anmeldung der Abschlussarbeit beginnt mit dem Datum der letzten Prüfung (nicht mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse).

Unterschriften für  (In der Regel Formblatt 5 oder Studienabschlussförderung) erhalten Sie bei Vanessa Fink. Bitte füllen Sie die ´¡²Ô³Ù°ùä²µ±ð vorab soweit wie möglich aus.

Die verbindlichen Richtlinien zur Anmeldung einer Seminararbeit finden Sie hier.

Hier finden Sie alle Informationen zu Prüfungen und Modulen.

Bitte beachten Sie insbesondere die Infos zur fristgerechten Prüfungsanmeldung. Sollte der Anmeldezeitraum im Hochschulportal für eine Prüfung/ ein Seminar verstrichen sein, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht mehr möglich.

Die Planung für das aktuelle Kursangebot  finden Sie hier.

Vergangene Semester:

Wintersemester 2024/25

Sommersemester 2024

Wintersemester 2023/24

Sommersemester 2023

Wintersemester 2022/23

Sommersemester 2022

Wintersemester 2021/22

Sommersemester 2021

 

You can find the English version here.

 

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Fachspezifische Studien- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirschaftswissenschaften:

FSPO 2015

FSPO 2017

FSPO 2019

FSPO 2022

führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2015.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2017.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2019.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Bachelor, gemäß Prüfungsordnung 2022.

(Um auf das Modulhandbuch zuzugreifen klicken Sie auf die Schaltfläche [pdf1] in campusonline)

führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2015.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2017.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2019.

führt Sie zum Modulhandbuch für den Master, gemäß Prüfungsordnung 2022.

(Um auf das Modulhandbuch zuzugreifen klicken Sie auf die Schaltfläche [pdf1] in campusonline)

Die Veranstaltungen, welche im Master WiWi nach der FSPO 2022 in die einzelnen Kernbereiche, bzw. den Advanced Quantitative Methods Track (AQMT) fallen finden Sie hier.

 

You can find the English version here.

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester.

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Studierende, welche im Bachelorstudium in den Veranstaltungen "Wirtschaftsprüfung II - Ausgewählte Fragen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens" (Modulnummer: 70253; 4 LP) und "Moderne Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung" (Modulnummer: 75258; 3 LP) geprüft wurden können diese Veranstaltungen gemeinsam als "Wirtschaftsprüfung II - Ausgewählte Fragen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens und neue Prüfungstechnologien" (Modulnummer: 75469; 7 LP) anerkennen lassen.

Sollte nur eine der Veranstaltungen geprüft worden sein, so bietet das Institut für Rechungswesen und Wirtschaftsprüfung eine extra Klausur für den jeweiligen noch fehlenden Prüfungsteil im Sommersemester 2024 an.

Abgabe der Unterlagen

Wenn Sie ´¡²Ô³Ù°ùä²µ±ð an den PA einreichen möchten, senden Sie die Unterlagen bitte als pdf Datei an pruefungsausschuss-wiwi(at)uni-ulm.de.

Bitte beachten Sie: Alle E-Mails, die direkt an Herrn Prof. Guettler gesendet werden, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Benutzen Sie außerdem bitte für alle Anfragen Ihre offizielle Uni-Mailadresse.