Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Abteilung V-5
Arbeits- und Umweltschutz
Staudingerstraße 8
89081 Ulm
arbeitssicherheit(at)uni-ulm.de
Die Sicherheit für die Beschäftigten im Betrieb hängt maßgeblich von der Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln, z.B. Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen und deren richtiger Benutzung ab.
Hierbei sind die Vorgaben von §3(6) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verbindlich für den Arbeitgeber, welche
Die in der BetrSichV genannten Prüffristen dürfen nicht überschritten werden, nähere Hinweise enthält:
Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind.
Zur Prüfung befähigte Person ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt (Fach- und Sachkunde):
Alle verwendeten Geräte, Werkzeuge und Arbeitsmittel sowie PSA müssen durch die jeweilige Struktureinheit geprüft werden, oder es muss ein externer Dienstleister mit dieser Aufgabe betraut werden.
In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfung müssen Arbeitgeber im Rahmen ihrer ³Ò±ð´Úä³ó°ù»å³Ü²Ô²µ²õ²ú±ð³Ü°ù³Ù±ð¾±±ô³Ü²Ô²µ erneut Prüfart, ±Ê°ùü´Ú³Ü³¾´Ú²¹²Ô²µ und Prüffrist festlegen.
Die Dokumentation der Prüfung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
Für überwachungsbedürftige Anlagen nach und §18 Absatz 1 gelten zusätzliche Vorschriften:
Weitere besondere Vorschriften gelten für die Verwendung von
Ortveränderliche, aber auch durch den Nutzer eingebrachte ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen nach DGUV V4 vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies wird hauptsächlich durch eigenes Personal der jeweiligen Einrichtung realisiert. Diese Prüfungen können durch Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) durchgeführt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Prüfung durch die Firma OMS Prüfservice durchführen zu lassen. Informationen zum Ablauf:
/einrichtungen/zuv/hauptseite-dezernat-v-gebaeudemanagement/abteilungen/gebaeudetechnik-ost/geraetepruefung/
Festlegung für die Universität Ulm:
Die Befähigung zur Prüfung von tragbaren Leitern und Tritten wird durch ein gleichnamiges Seminar (Auffrischung spätestens alle 5 Jahre) durchgeführt von Abt V-5 und der regelmäßigen Teilnahme an einer jährlichen Unterweisung durch den Vorgesetzten erlangt.
siehe auch
Zahlreiche Prüfungen wurden zur Entlastung der nutzenden Einrichtungen zentral organisiert.
Hierzu gehören u.a. die Prüfung, Wartung, Instandhaltung von
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