Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes der Universität Ulm 2022 - 2026
Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung sowie eine wichtige Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen im wissenschaftsstützenden Bereich.
Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz entfällt die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplanes sofern ein Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten gemäß erstellt wird. Der Gleichstellungsplan ist dann laut Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes.
Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm 2022 - 2026 enthält somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Beschäftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von Unterrepräsentanz und Fördermaßnahmen für Frauen.