Maria Elisabeth ³§³Ùö³¦°ì±ô±ð

- Mit wenigen Klicks können Sie überprüfen, auf welche Familienleistungen Ihre individuelle Familie voraussichtlich Anspruch hat. (Informationsangebot des Bundesfamilienministeriums, das die Haupt-Familienleistungen umfasst. Lokale ergänzende Familienleistungen umfasst dieses Tool nicht.)
Finanzielle und sonstige Hilfen bei Schwangerschaft und Geburt (), auch ab der 13. Schwangerschaftswoche
(einmaliger steuer- und pfändungsfreien Zuschuss ab Drillinge, nur auf Antrag)
der Stadt Ulm für einkommensschwache UlmerInnen, z. B. durch die Lobby-Card und der KinderBonusCard
Die LobbyCard und KinderbonusCard sind nur ein Teil möglicher Sozialer Vergünstigungen. Weitere Informationen dazu und die Antragsformulare für die LobbyCard finden Sie auf der .
- Falls Sie nur über ein geringes Einkommen ±¹±ð°ù´Úü²µ±ð²Ô, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten, können Sie bei Ihrem Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen, evtl. sogar eine Kitagebührenbefreiung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz sollen seit dem 1. August 2019 neben Familien, die Sozialleistungen beziehen, auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen befreit werden, wenn sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die Familienkasse bietet im Internet einen „“ an. Damit können Sie bequem und schnell prüfen, ob sich für Sie ein Antrag auf den Kinderzuschlag lohnt. Der KiZ-Lotse prüft mit wenigen Angaben, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag möglich erscheint.
Kontakt für Ulmer und Ulmerinnen
zur Beantragung eines Zuschusses zu den Kinderbetreuungskosten,
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Eintrittsermäßigungen z. B. in vielen Museen, Gärten, Schlösser erhalten. Familien z. B. ab 3 Kindern (kindergeldberechtigt) oder Alleinerziehende können einen Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte beim Bürgermeisteramt beantragen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
Broschüre des Verbands alleinerziehender Mütter und ³Õä³Ù±ð°ù, Stand Januar 2022: und einen
Während den Freistellungen nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz kann ein in Anspruch genommen werden.
Bei der bis zu 10-tägigen Freistellung in einer akuten Pflegesituation nach § 2 Pflegezeitgesetz kann ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung/-kasse des zu pflegenden Angehörigen beantragt werden.
Information zu den
- Berechnungshilfe von www.wege-zur-pflege.de, um Beschäftigten eine erste Orientierung (Einkommenssituation) zu geben.